Nach dem Altersnachweis bargeldlos aus dem Chip zahlen
Schlagen Sie "zwei Fliegen mit einer Klappe"
Der Altersnachweis am Zigarettenautomaten ist durch §10 Jugendschutzgesetz vorgeschrieben. Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Jugendschutz, und auch Sie als GeldKarte-Nutzer profitieren! Die GeldKarte ist an allen deutschen Zigarettenautomaten als Zahlungsmittel gern gesehen:
- Einfach Karte rein,
- Automat freischalten,
- Zigarettenmarke wählen und
- passend per GeldKarte bezahlen.
Der Zigarettenautomat speichert bei Freischaltung per Chipkarte keine persönlichen Daten. Es wird nur der Altersvermerk "über 18" ausgelesen. Ein klarer Vorteil gegenüber der Freischaltung z.B. mit dem Personalausweis.
Unser Tipp: Selbst wenn Sie den Zigarettenautomaten nicht per Chip freischalten, können Sie auf Münzen verzichten und mit GeldKarte zahlen. Denken Sie beim nächsten Bargeld-Abheben daran, Ihre GeldKarte am Geldautomaten aufzuladen! Oder laden Sie online.
Haben Sie ein Jugendschutzmerkmal auf der Chipkarte?
Der Altersvermerk wird von Ihrer Bank im Chip gespeichert
Sollten Sie noch keinen Chip auf Ihrer girocard (früher ec-Karte) oder Kundenkarte haben oder verfügt Ihre Karte noch nicht über das so genannte "Jugendschutzmerkmal", wenden Sie sich einfach an Ihre Hausbank.
Karten-Test: Trägt Ihr Chip einen Altersnachweis?
Chipkartenleser an den Computer anschließen, und los geht's: Testen Sie, ob Ihre GeldKarte für die Anwendung als Jugendschutzinstrument einsetzbar ist! Im Internet und am Zigarettenautomaten ist der goldene Chip Ihr unverzichtbarer Begleiter.
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